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«Auferstehung ist unser Glaube, Wiedersehen unsere Hoffnung, Gedenken unsere Liebe.»
Aurelius Augustinus

UNSERE VERSTORBENEN

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Dreissigster

Eine lange Tradition hat der sogenannte ‘Dreissigste’. Es ist das erste Gedächtnis nach dem Abschiedsgottesdienst. Rund 30 Tage nach der Beerdigung gedenken wir in einem Gottesdienst der/des Verstorbenen mit der Erwähnung seines Namens. Die Hinterbliebenen haben noch einmal die Gelegenheit, Abschied zu nehmen und Kraft für den Trauerprozess zu schöpfen.

Jahresgedächtnis

Etwa zum Zeitpunkt des ersten Todestages treffen sich die Angehörigen in einem Gottesdienst, um das Jahresgedächtnis zu begehen. Die Erinnerungen gemeinsam zu teilen hilft, die aufkommenden Emotionen zu bewältigen. Diese Erwähnung sollte mindestens einen Monat vorher im jeweiligen Pfarramt angemeldet werden, damit die Veröffentlichung im Pfarrblatt möglich ist. Informationen über Kosten und Ablauf erhalten Sie im Sekretariat des jeweiligen Pfarramtes.

Jahrzeit-Stiftung

Mit einem ‘Stifts-Jahrzig’ besteht die Möglichkeit, das jährliche Gedächtnis für mehrere Jahre zu planen. In der Regel werden diese Messe-Stiftungen für die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahren abgeschlossen. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der Pfarrei, in der der Verstorbene beerdigt ist. Die Kosten und detailliertere Informationen erhalten Sie ebenfalls im Sekretariat des jeweiligen Pfarramtes.